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Dachdeckerei Erwin Miller
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Energetische Dachsanierung

Weniger Heizkosten – mehr Wohnkomfort

Energetische Dachsanierung

Dächer älterer Gebäude sind häufig nicht oder nur unzureichend gedämmt, so dass in der Heizperiode viel Energie aufgewendet werden muss, um Räume unterm Dach einigermaßen angenehm zu temperieren.

Im Sommer dagegen heizen sie sich extrem auf, so dass von Wohnkomfort im Dachgeschoss häufig keine Rede sein kann. Die Lösung ist einfach und heißt: Energetische Dachsanierung

dachaufbau renoviertes Dach - URSA

Dachaufbau eines renovierten Daches (Quelle: URSA)

thermografie - Dach mit erheblichem Wärmeverlust (URSA)

Dach mit erheblichem Wärmeverlust (Quelle: URSA)

Dach­dämmung nach Dämm­standard

Damit ist die Dämmung des Daches (umgangs­sprachlich auch Isolierung genannt) nach aktuellem Standard gemeint. Nach Dämmstandard sollte eine fachgerechte Verlegung der Unterdachbahn und Dampfbremse sowie ggfs. der Austausch der in die Jahre gekommenen Dachfenster erfolgen.

So können Heizkosten drastisch reduziert und unangenehme Zugluft­erscheinungen vermieden werden. Möglicherweise vorhandenen feuchten Ecken mit Schimmelbefall werden auf diese Weise der Nährboden entzogen und gleich mitsaniert. Das so verbesserte Raumklima geht mit einer deutlichen Steigerung des Wohnkomforts einher.

Ungenutzter Dach­raum – Dämmung der obersten Geschoss­decke

In Gebäuden, in denen der Dachraum nicht bewohnt bzw. genutzt wird und lediglich als Abstellfläche dient, reicht die Dämmung der obersten Geschossdecke völlig aus. Denn auch dadurch werden Wärmebrücken von beheizten zu unbeheizten Räumen vermieden.

Wann wird eine energe­tische Dach­sanierung Pflicht?

Dachsicherungen Pflicht

Gemäß dem Gebäude­energie­gesetz (GEG) müssen Dächer und Dach­böden gedämmt werden, wenn bei einer Erneuerung von über 10% der Dach­fläche energe­tische Sanierungs­maßnahmen erforderlich werden.
Die Bundesregierung hat aus Gründen des Klimaschutzes das Ziel, den Jahres-Primär­energiebedarf zu reduzieren. Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) macht die energetische Dach­sanierung innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie zur Pflicht. Ausgenommen sind Besitzer von Ein- und Zweifamilien­häusern, die bereits seit dem 1.02.2002 von ihm selbst bewohnt wurden

Kommt der neue Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, gilt dieser Verstoß als Ordnungs­widrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € bestraft werden.

Solar­pflicht bei Dach­sanierung?

Während die Installation einer Photo­voltaik­anlage im Zuge einer Dach­sanierung in manchen Bundes­ländern bereits verpflichtend um­gesetzt werden muss, besteht in anderen Regionen keine Pflicht für eine Solar­anlage. Grund­lage für diese Regelung ist die EU-Gebäude­effizienz­richtlinie (EPBD) von 2024.

Keine Solarpflicht besteht bisher für Mecklen­burg-Vor­pommern, Saar­land, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Solarpflicht gilt ohne Einschränkung bisher für Baden-Württem­berg, Bayern, Berlin, Branden­burg, Bremen, Hamburg, Nieder­sachsen und NRW.

Eingeschränkt gültig ist die Solar­pflicht in Schleswig-Holstein für Neubauten, bei Dach­sanierungen von Nichtwohn­gebäuden und größeren Park­plätzen. In Rhein­land-Pfalz betrifft sie gewerb­liche und öffentl­iche Gebäude und in Hessen gilt sie nur für landes­eigene Gebäude und Par­kplätze.

Förderungen für energetische Sanierung

Fördermöglichkeiten

Die Bundes­regierung wird Energie­einsparung und den Einsatz erneuer­barer Energien kombinieren, um den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent ggb. 2008 zu senken. Die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist Mitte 2021 bei der KfW gestartet.

Unterstützt werden energetische Sanierungs­maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken, Kellerdecken, Fenster- und Türenaustausch, Erneuerung von Heizkesseln) durch spezielle Förder­programme „Energieeffizient Sanieren“ des BEG bei der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).


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